AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen für gewerbliche Abnehmer
Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferbedingungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Reisevertretern und Außendienstmitarbeitern, erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten zum Zwecke der Bonitätsbeurteilung aus Anlass der Auftragsbearbeitung, Antragsbearbeitung und Auftragsabwicklung an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, DVR 0431591, übermittelt werden. Dies sind unter anderem Identitätsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.), sowie Daten über nachhaltigen Zahlungsverzug des Kunden (Betreibungsschritte, offener Saldo etc., etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Forderung zur weiteren Betreibung an ein Inkassoinstitut oder einen Anwalt.
a) Preise
Alle unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, stets freibleibend. Für Kleinfaktura unter einen Warenwert von 100,00 € / netto, verrechnen wir 10,00 € /netto Bearbeitungsgebühr.
b) Lieferung
Lieferung an einem bestimmten Tag kann nur insoweit gewährleistet werden, als auch das Lieferwerk den gestellten Termin einhält und keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten. Wegen verspäteter Lieferungen steht dem Käufer weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrage noch ein Recht auf Schadenersatz zu. Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen. Pro Kranentladung ebenerdig verrechnen wir einen Betrag von € 5,80 ÖBB-Paletten werden mit € 11,00 verrechnet und bei einwandfreier Rückgabe mit € 10,00 zzgl. Mwst vergütet.
c) Verpackungen - Umschließungen - Transporthilfsmittel etc.
Verpackungen - Umschließungen - Säcke - Gebinde - Fässer - Hobbocks - Drums - Kanister etc. und vor allem Paletten werden grundsätzlich, soweit im Offert oder in der Faktura nicht ausdrücklich anders vermerkt, zusätzlich angelastet. Eine Rücknahme bzw. Rückgabe und Rückverrechnung ist nur bei reinen Transporthilfsmitteln (Paletten - Fässer - Container etc.) erforderlich oder zulässig, und diese müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware in einwandfreiem Zustand an die Adresse des Absenders frachtfrei zurückgestellt werden. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Transporthilfsmittel sind in der vollen Höhe des auf der Rechnung angeführten Betrages zu ersetzen. Für den Rücktransport durch unsere Fahrzeuge oder durch von uns beauftragte Verkehrsträger sind entstehende Kosten des Transportes zu ersetzen.
d) Versand
Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Käufers. Für rechtzeitige Ankunft der Sendung übernehmen wir keine Verbindlichkeit. Bei Bahnsendungen versteht sich der angegebene Preis ab Werk oder ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Anschlussgleis- und Überstellungsgebühren sowie Standgelder, welche die Ware und ihre Übersendung betreffen, gehen zu Lasten des Käufers. Auch bei Frankolieferung durch die Eisenbahn erfolgt der Versand unfrei mit dem Recht der Kürzung des Frachtbetrages an unserer Rechnung, sofern wir nicht selbst schon die Frachtvorlage in Abzug gebracht haben. Lieferung frei Baustelle bedeutet Lieferung ohne Abladen durch den Anlieferer unter der Voraussetzung einer befahrbaren Autostraße.
e) Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungen sind ausschließlich auf ein Firmenkonto bei einer der auf den Rechnungen angeführten Geldinstitute zu leisten. Zahlungen in Wechsel oder Schecks gelten erst mit der Einlösung als erfüllt. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines etwa angegebenen Verwendungszwecks in erster Linie zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten (Verzugs- und Wechseldiskontzinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstige Spesen etc.) herangezogen. Verbleibende Restbeträge werten den ältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet. Skontierbare Rechnungen können nur darin als solche behandelt werden, wenn deren Begleich innenhalb der gewährten Frist erfolgt, die vorgenommenen Abstriche der getroffenen Vereinbarung entsprechen und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen, derzeit 12 % p. a. excl. MwSt. verrechnet. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzug, Geltendmachung des Kaufpreises, Ausgleich oder Konkurs etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein und werden die in den Rechnungen angesetzten, als auch zur nachträglichen Gutschrift vereinbarten Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütungen - ausgenommen Bahnfrachtvergütungen - ungültig.
f) Qualität - Haftungsausschluss - Produkthaftung
Wir gewährleisten für die von uns gelieferten Produkte nur die den österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit der gelieferten Produkte sind Atteste der zuständigen anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere auf Grund von Verarbeitungsmängeln, unsachgemäßer Lagerung etc., sind ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 ProdHG ausgeschlossen, und zwar für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern dies nicht zwingendem Recht widerspricht.
g) Beanstandungen
Beanstandungen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft der Sendung an deren Bestimmungsort uns zur Kenntnis gebracht und bei Bahnsendungen amtlich bestätigt wurden. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Waren zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Voraussetzung für die Beanstandung ist, dass sich die Ware noch am Ort und im Zustande der Anlieferung befindet. Bei begründeter Beanstandung kommt eine Minderung des Kaufpreises, Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung in Frage. Schadenersatzansprüche des Käufers darüber hinaus sind ausgeschlossen. Ausfallskosten, Fuhr- und Lagerungslöhne werden dem Käufer zu den Selbstkosten anteilig nur dann ersetzt, wenn die Ware nachweislich mindestens zu 10 % vertragswidrig geliefert worden ist. Die Ware muss zur Besichtigung bereitgehalten werden. Bei Beurteilung der Beschaffenheit ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend. Streuverlust sowie etwaige Schwankungen in Gewicht oder Menge können bis zu 5 % nicht beanstandet worden.
h) Umtausch
Rücknahme bzw. Umtausch ist generell nicht möglich. Für Rücksendungen bzw. Umtausch, die gesondert vereinbart wurden, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 %ohne MwSt. vom verrechneten Warenwert. Uns dadurch entstehende Transportkosten werden ebenfalls verrechnet. Begründete Werksreklamationen oder Fehllieferungen unsererseits sind davon ausgenommen.
i) Bruchschaden
Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware. Versicherungen zur Abdeckung des Bruchrisikos können vom Käufer abgeschlossen werden.
j) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hiebei erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind. Unser Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entsteht, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn sicherheitshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräußert, tritt unser Kunde uns den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung Im Sinne der vorhergegangenen Bestimmungen ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werksvertrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns der Kunde im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werkslohn ab. Sämtliche Abtretungen erfolgen sicherungshalber.
k) Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Kitzbühel bzw. bei Überschreitung der bezirksgerichtlichen Zuständigkeit ausschließlich das Landesgericht Innsbruck.
l) Unwirksamkeit
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieser Auflagen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes mit uns geschlossenen Verkaufsvertrages, Geschäftsbedingungen welcher Art immer.
Verkaufs- und Lieferbedingungen für Letztverbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
Vorbemerkung:
Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Bei mündlichen oder telefonischen Abmachungen mit unseren Mitarbeitern, die weder im Angebot noch in unserer Auftragsbestätigung aufscheinen, ist unser Kunde verpflichtet, uns hierüber vor Lieferung zu informieren, worauf wir berechtigt sind, entweder diese mündlichen oder telefonischen Abmachungen zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass irgendwelche Ansprüche aus dem Vertragsrücktritt geltend gemacht werden können. Allfällige technische Beratungen durch unsere Mitarbeiter erfolgen nach bestem Wissen auf Grund der technischen Unterlagen der Erzeugerwerke. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten zum Zwecke der Bonitätsbeurteilung aus Anlass der Auftragsbearbeitung, Antragsbearbeitung und Auftragsabwicklung an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, DVR 0431591, übermittelt werden. Dies sind unter anderem Identitätsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.), sowie Daten über nachhaltigen Zahlungsverzug des Kunden (Betreibungsschritte, offener Saldo etc., etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Forderung zur weiteren Betreibung an ein Inkassoinstitut oder einen Anwalt.
a) Preise
Alle unsere Preise laut schriftlichem, mündlichem oder telefonischem Offert sind freibleibend. Für Kleinfaktura unter einen Warenwert von 100,00 € / netto, verrechnen wir 10,00 € /netto Bearbeitungsgebühr.
b) Lieferung - Verpackungen
Die vereinbarte Lieferzeit ist mangels ausdrücklich gegenteiliger Vereinbarung nur als annähernd zu betrachten. Wird diese Lieferzeit um mehr als 1 Woche überschritten, so hat unser Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen. Bei Lieferverzug steht unseren Kunden das Recht nicht zu, Schadenersatz zu verlangen, wenn wir oder unsere Organe leicht fahrlässig gehandelt haben. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen. Für palettiert gelieferte Waren verrechnen wir jeweils einen Paletteneinsatz, den wir nach Rückstellung der Palette auf unser Lager in einwandfreiem Zustand in voller Höhe vergüten. Palettenrückholungen durch unsere Lkw müssen wir gesondert verrechnen.
c) Versand - Umschließungen - Transporthilfsmittel etc.
Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Käufers. Für rechtzeitige Ankunft der Sendungen übernehmen wir keine Verbindlichkeit. Bei Bahnsendungen versteht sich der angegebene Preis ab Werk oder ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Anschlussgleis- und Überstellgebühr sowie Standgelder, welche die Ware und ihre Übersendung betreffen, gehen zu Lasten des Käufers. Auch bei Frankolieferungen durch die Eisenbahn erfolgt der Versand unfrei mit dem Recht derKürzung des Frachtbetrages an unserer Rechnung, sofern wir nicht selbst die Frachtvorlage in Abzug gebracht haben. Wenn wir die Auslieferung zur Baustelle übernommen haben, ist vorausgesetzt, dass die Anfahrwege für schwere Lkw befahrbar sind, alle entstehenden Mehrkosten für Umladeschäden und Abladeverzögerungen durch für schwere Lkw nicht befahrbare Anfahrwege gehen zu Lasten unseres Kunden.
d) Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Zahlungen können auch auf ein Firmenkonto bei einem auf der Rechnung angeführten Geldinstitut geleistet werden. Barzahlungen können nur in den Büro- und Verkaufsräumen mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Zahlung in Wechsel oder Scheck gilt erst mit der Einlösung als erfüllt. Bei Zahlungsverzug werden - abgesehen von weiteren Ansprüchen – Verzugszinsen derzeit 12 % p. a. excl. MwSt. berechnet. Außerdem sind die hierdurch auflaufenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
e) Qualität, Gewährleistung, Schadenersatz und Haftungsausschluss (Produkthaftung)
Wir gewährleisten für die von uns gelieferten Produkte nur die den österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit der gelieferten Produkte sind Atteste der zuständigen behördlich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche insbesondere auf Grund von Verarbeitungsmängeln, unsachgemäßer Lagerung etc. sind ausgeschlossen. Wenn wir gesetzlichen Bestimmungen nach gewärleistungspflichtig sind, können wir uns von den Ansprüchenunseres Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen mangelfreie austauschen. Unser Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns wegen Fehllieferungen, Qualitätsmängeln, Lieferverzug, Vertragsrücktritt und dergleichen Schadenersatzansprüche geltend zu machen, es sei denn, dass wir für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens einzustehen haben. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nachMaßgabe des § 9 ProdHG ausgeschlossen, und zwar für alle an Herrstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern dies nicht zwingendem Recht widerspicht.
f) Rücksendung oder Umtausch
Für Rücksendung bzw. Umtausch, die gesondert vereinbart wurden, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % excl. MwSt. vom verrechneten Warenwert. Uns dadurch entstehende Transportkosten werden ebenfalls verrechnet, begründete Werksreklamationen oder Fehllieferungen unsererseits sind davon ausgeschlossen.
g) Bruchschaden
Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware. Versicherungen zur Abwendung des Bruchrisikos können vom Kunden abgeschlossen werden.
h) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen, wie Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Spesen, unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt wird dahingehend bestimmt. dass Lieferungen, die für ein konkretes Bauvorhaben abschnittsweise ausgeführt und abgerechnet werden, als ein einheitliches Geschäft gelten. In diesen Falle erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen gelieferten Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus diesem einheitlichen Geschäft beglichen sind. Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vortrag zurückzutreten.
i) Rücktrittsrecht
Hat unser Kunde seine Vertragserklärung weder in unseren Geschaftsräumen noch in einem von uns für geschäftliche Zwecke auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben, so kann er vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn er dies bis spätestens 1 Woche nach Zustandekommen des Vertrages oder Vertragsantrages erklärt. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn unser Kunde zahlungsunfähig wird.
j) Gerichtsstand
Gerichtsstand einvernehmlich nach § 104 JN. Bezirksgericht Kitzbühel.